Sachkunde für Hundehalter (Hundeführerschein)

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser belegt, dass sie in der Lage sind, einen Hund, egal welcher Rasse, zu halten und stets im Griff zu haben.

Dieser Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.

Befreit vom Hundeführerschein sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben und dies nachweisen können. Desweiteren befreit sind Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.

Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die von zertifizierten Hundetrainern abgenommen werden kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass

  • die theoretische Prüfung VOR Anschaffung des Hundes abgelegt wird.
  • die praktische Prüfung spätestens innerhalb eines Jahres nach Anmeldedatum des Hundes erfolgen sollte. 


Für den Nachweis deiner Sachkunde bieten wir dir theoretische und praktische Prüfungsvorbereitungskurse an. Die jeweiligen Termine findest du unter Termine/Veranstaltungen

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